Bei der Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil (BH-VT) wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Hierzu werden Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam abgeprüft. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein und der Hundeführer im Rahmen einer Sachkundeprüfung Grundwissen über Hundehaltung nachweisen.
Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres erfolgt zu Beginn der Prüfung eine Chipkontrolle. Seit 2012 erfolgt die Begleithundprüfung im VDH gemäß der internationalen Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).
Gehorsamkeitsübungen:
Bei der Begleithundeprüfung wird ein vorgeschriebenes Laufschema mit verschiedenen Übungen abgeprüft. Man startet immer in einem Zweierteam, ein Mensch-Hund-Team beginnt mit dem Laufschema während das andere Team mit der Ablageübung startet.
Leinenführigkeit, Freifolge, Sitzübung, Ablage in Verbindung mit Herankommen und Ablage des Hundes unter Ablenkung werden abgeprüft. Insgesamt können hier maximal 60 Punkte erreicht werden. Um diesen Teil der Begleithundeprüfung zu bestehen müssen mindestens 42 Punkte erreicht werden.
Verkehrsteil:
Im Straßenteil bzw. Verkehrsteil wird die Alltagstauglichkeit des Hundes mit „bestanden/nicht bestanden“ bewertet. Um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren müssen alle Teile der Prüfung bestanden werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und Übungen je nach Dachverband oder Verein, der die Begleithundeprüfung durchführt, variieren können. Die oben beschriebenen sind die aktuellen Regularien des VDH/FCI.